Im Osten der Schweiz, im St. Galler Rheintal, entstand 2008 «die grösste Indoor-Fischzuchtanlage der Welt». So sagte es deren Besitzer, der saarländische Industrielle Hans Raab, der mit seinem HaRa-Fensterreinigungssystem Millionen verdient hatte. Die Fischfabrik «Melander» hätte im Endausbau mit 1800 Tonnen Filets und Würsten aus Afrikanischen Welsen pro Jahr weit mehr produziert als alle andern Schweizer Fischzüchter zusammen. Es blieb beim Konjunktiv.
Die Produktion grosser Mengen muss nicht automatisch tierschutzwidrig sein – bei «Melander» war es leider der Fall. Dabei wäre der Afrikanische Wels (Clarias gariepinus) eine der ganz wenigen Fischarten, die sich unter besten Haltungsbedingungen auch in Gefangenschaft wohl fühlen können [1].
Im Mai 2008 wies ich im Namen des Vereins fair-fish den St. Galler Kantonstierarzt Thomas Giger darauf hin, dass «Melander» die eben erst inkraft getretene neue Tierschutzverordnung verletze, und beschaffte wissenschaftliche Grundlagen. Als bis März 2009 nichts geschah, verlangte fair-fish das sofortige Verbot von «Melander» sowie mit einer Petition an den Bund den Erlass einer Verordnung über die Fischzucht, da auch die neue Tierschutzverordnung den Schutz der Fische nur mangelhaft regelte.
Sturer Fischzucht-Besitzer
Auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und des Tierschutzrechts präsentierte fair-fish in einem Brief an Raab eine Lösung zur gesetzeskonformen Schlachtung; der Brief kam ungeöffnet zurück. Doch der Kanton beharrte auf Tierschutz. Vergeblich, denn der Selfmademan Hans Raab wusste es anscheinend besser. Anstatt die Fische fachmännisch betäuben und töten zu lassen, «erfand» er eine Methode, bei welcher die Welse heruntergekühlt und lebend zentrifugiert wurden, um ihre Haut vor der Schlachtung zu entschleimen. Das erleichtert zwar die industrielle Verarbeitung, verletzt aber das Tierschutzgesetz.
Problem nicht nur bei der Schlachtung
Fragen warfen auch Zucht und Haltung der Fische auf. fair-fish verlangte bereits 2008 rasche Abklärungen, bevor die Fabrik auf voller Leistung fahren würde. Daraufhin drohte Raab, seiner Fabrik den Stecker rausziehen – um die danach krepierten 400’000 Fische hätte sich der Kanton kümmern sollen. Der Kanton liess sich nicht erpressen. Abgestimmt auf den konkreten Vorschlag von fair-fish räumte der Kanton Raab eine Frist bis Mitte Mai 2009 ein; ab dann hätte er tierschutzkonform betäuben und töten müssen. Raab nutzte die Frist stattdessen dazu, alle Fische zu schlachten und danach dichtzumachen.
Im Juli 2009 liess Raab verlauten, er verlege seine Fischfabrik ins Saarland – denn dort sei seine Methode erlaubt. Doch die deutsche Tierschutzschlachtverordnung verbietet Raabs Methode schon länger. Von fair-fish kontaktiert, liessen die zuständigen Behörden im Saarland keinen Zweifel daran, dass sie Raab nicht gewähren lassen würden.
Rundumschläge gegen alle und alles
In einem weiteren wirren Schreiben Ende Juli 2009 an Tausende Adressaten bezichtigte Raab die St.Galler Behörden der Tierquälerei (sic!). Zudem forderte er, Prof. Segner von der Uni Bern müsse als Gutachter zu seiner Schadenersatzforderung wieder ausgeladen werden, da er als Beirat von fair-fish befangen sei. Fakt ist: Segner wurde von der Staatsanwaltschaft St. Gallen als Gutachter angefragt. Doch Segner selbst wies auf seine Beiratschaft hin, und die Staatsanwaltschaft zog darauf ihre Anfrage zurück. Absolut fair und korrekt also.
Im März 2010 deponierte Raabs Anwalt die längst angekündigte Schadenersatzklage beim Vermittleramt St. Gallen. Raab wollte 105 Millionen: 40 Mio. für die von ihm selber auf Sand gesetzte Fischfabrik und 65 Mio. für die Gewinne, die er sich davon in den nächsten 20 Jahren erträumt hatte. Bezahlen sollten das der Kanton St. Gallen, der Verein fair-fish, ich als dessen Geschäftsleiter und der Zürcher Tages-Anzeiger. Noch ein Raabscher Traum. Die von seinem wenig gewitzten Anwalt verfasste Klage verlief im Sand, unser Anwalt hielt sich für seine Kosten mit einer Schadensersatzklage beim Besitzer schadlos.
An einem unbeirrbaren Kantonstierarzt biss sich Hans Raab schliesslich die Zähne aus. Ende März 2011 machte er seinen Betrieb erneut dicht, diesmal «unwiderruflich» . Doch schon Anfang August 2011 verkündete Raab, er lege wieder los… Im November 2011 schliesslich machten die Behörden die unbewilligte Fischfarm endgültig dicht.
Zuerst publiziert auf dem Blog von fair-fish (nicht mehr erreichbar)
Hintergrund:
[1] Profil Afrikanischer Wels
Siehe zur Geschichte auch: fair-fish-info, Hefte 24, 27 und 31
Titelfoto:
Afrikanischer Wels (Clarias gariepinus)
(Foto: Prokurator11 / Wikimedia Commons)